Ärger im Urlaub? So erhalten Sie Ihr Geld vom Reiseveranstalter zurück

Ist im Urlaub, in dem man sich fernab vom stressigen Alltag und den Problemen daheim erholen möchte, nicht alles so, wie vom Reiseveranstalter versprochen, ist die Enttäuschung groß. Und groß ist oft auch oft der Ärger, wenn man vor Ort vergeblich eine Behebung der Mängel oder eine Preisminderung verlangt. Daher versuchen viele Menschen nach ihrer Rückkehr in die Heimat, auf dem Rechtsweg einen Teil ihres Geldes zurückzufordern.

Die Frankfurter Tabelle

Verschmutzter Pool, Baulärm, Ungeziefer oder schlechtes Essen – die Liste der Mängel, die am Urlaubsort entweder im Hotel oder innerhalb der Ferienanlage auftreten können, ist lang. Doch eine einzige durchs Badezimmer wandernde Kakerlake rechtfertigt noch lange keine Geldzurückerstattung.
Bei der Forderung nach Preisminderung oder Schadensersatz kann man sich auf die Frankfurter Tabelle beziehen, die beispielsweise für einen verschmutzten oder fehlenden Pool 10-20%, bei Lärm am Tag je nach Intensität 5-25% und bei schlechtem Essen 20-30% Nachlass vorsieht.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass nicht das Reisebüro oder eine Urlaubs-Website verantwortlich gemacht werden können, sondern ausschließlich der Veranstalter.

Gut dokumentiert ist halb gewonnen

Kleinigkeiten werden am besten sofort vor Ort geklärt, entweder mit dem Hotelmanager oder dem zuständigen Reiseleiter. Für den Rest gilt: alles schriftlich und fotografisch dokumentieren und im Idealfall Zeugen für die Mängel suchen.
Können oder wollen die Verantwortlichen die Mängel in der Unterkunft oder dessen Umgebung nicht sofort beheben, erfolgt nach der Dokumentation aller Kritikpunkte die Aushändigung eines Reklamationsschreibens. Dieses wird zweifach ausgefertigt und ein Exemplar vor Ort dem Reiseleiter ausgehändigt. Wichtig ist, dass man sich den Erhalt des Schreibens quittieren lässt. Das zweite Schriftstück geht dann im Heimatland an den Veranstalter des Horror-Urlaubs.

Die Geld-zurück-Garantie

Wenn im Urlaub die Gegebenheiten vor Ort nicht den Versprechungen des Reiseveranstalters und schon gar nicht den eigenen Erwartungen entsprechen, kann man nach dem Wiedereintreffen in der Heimat Geld zurückfordern. Grundsätzlich gilt: Eine Kakerlake im Bad macht noch keinen Ungezieferbefall im Hotelzimmer. Außerdem müssen alle Mängel, am besten im Beisein von Zeugen, sorgfältig schriftlich festgehalten und fotografiert werden. Wofür genau und wie viel Preisminderung zu erwarten ist, listet die Frankfurter Tabelle auf, über die man sich informieren kann.

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